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1. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 100

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
100 den Staats- und Ssttenverhältniffen anderer Länder hatte auch manche Veränderung in den sächsischen Ländern zur Folge. Der Fürstenhof erhielt eine Vermehrung des Hofstaats und einen vergrößerten Glanz, und wenn gleich die Kurfürsten in diesem Zeiträume meistens gute Staats- wkrthe waren, und eichen ehrbaren Lebenswandel führten, so ließen sie es an ihrem Hofe doch nicht an einem Auf- wande fehlen, der einem königlichen nahe kam. Die land- ständische Verfassung gewann eine andere Gestaltung und festere Ordnung, die Stande des Herzogthums Sachsen erschienen auf den meißnischen und osterländischen Landesverfammlungen, und seit 1428 nahmen die Stande regelmäßig Theil daran und bildeten mit den Prälaten, Grafen, Herrn und Rittern die Landschaft. Außer der Bede, von der schon die Rede gewesen und die nach und nach außer Gebrauch kam, wurden andere Abgaben einge- führt. Denn die Landesherrn singen an die Reichslastcn auf die Unterthanen zu wälzen, auch reichten die Einkünfte der fürstlichen Kammergüter nicht mehr zur Bestreitung der Kosten der Kriegszüge und der glänzenden Hofhaltung hin. In Thüringen war schon 1405 eine allgemeine Kopf- steuer, der Bär oder Bern genannt, aufgekommen; in Meißen wurde i486 die ginfe (Accise), der 3oste Pfennig von allem feilen Verkauf, und 1443 eine Kopfsteuer von 2 gr. für den Kopf eingeführt. Letztere ward 1454 nach dem Vermögen und dem Einkommen erhoben, und selbst Geistliche und Ritter waren davon nicht ausgenom- men. Die Landschaft verwilligte zwar alle diese Abgaben, doch nicht ohne sich dabei die Bestätigung alter und Ver- leihung neuer Rechte auszubedingen. So wurde 1428 die Beisteuer zum Hussitenkriege nur unter dem Beding ver- wiüigt, daß die Lehnsgüter in Ermangelung männlicher Nachkommen auch auf Töchter und Seitenvcrwandte ver- erben sollten; und 1438 gestand der Kurfürst der Land- schaft das Recht zu, sich zu ihrer Sicherheit zu vereinigen, wenn er außer der jetzigen noch andere Forderungen sollte machen wollen. Als diese Steuern 1451 bewilligt werden sollten, erlangten die Stände das Recht, das erho- bene-Geld in Leipzig niederzulegen und durch einen stän- dischen Ausschuß verwalten zu lassen. Dadurch wurde der

2. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 104

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
104 Reichsregierung. wobei Kurfürst Friedrich, der des Kai- sers Zutrauen besaß, besonders thätig war. Als Maxi- milian 1400 nach Italien ging, ernannte er den Kur- fürsten zum Neichsverweser, und als er im Jahre 150» das Reichsregimcnt in Nürnberg errichtete, wurde Fried- rich zum Haupt desselben ernannt, doch wahrte diese höchste Reichsregierung nicht lange, weil die Neichöfürstcn sich in die neue Ordnung der Dinge nicht fügen wollten. Als der Kaiser 1507 abermals ins Ausland zog, ernannte er den Kurfürsten zum Reichs-General-Statkhal- ter, auch wollte er ihn 1509 zum Reichs-General-Feld- marschall im Kriege gegen Venedig ernennen, doch lehnte Friedrich diese Würde ab. Von alten Zeiten her hatte sich das Haus Wettin stets an den Kaiser angeschloffen, wozu cs durch die Verwandtschaften mit dem Kaiserhause und durch die Treue gegen das Reichsoberhaupt bewogen wurde. Es hatte davon mehr Ansehen und Ehre als wirk- lichen Vortheil, denn die Versprechungen, die das Haus Habs bürg den Sachsen fürsten machte, gingen selten in Erfüllung. Dem Herzog Al brecht wurde die Anwart- schaft auf die Erbfolge in die Herzogthümer Jülich und Berg nebst der Herrschaft Ravensberg zugesichcrt. i486 wurde die Zusicherung auch auf die ernestinische Linie ausgedehnt und 1495 bestätigt, späterhin aber er- theilte Kaiser Karl V. das Erbrecht auf jene Länder an Kleve, obgleich er großentheilö dem Kurfürsten von Sach- sen seine Kaiserkrone zu danken hatte. Als ein großer Freund und Beschützer der Wissenschaf- ten suchte ec sie auch auf alle mögliche Weise in seinen Lan- den zu befördern, und da bei der Landestheilung die Uni- versität Leipzig an die albe rti wische Linie gekommen war, so faßte er den Gedanken, auch in seinem Lande eine Universität zu errichten, wobei ihm sein Leibarzt, Doctor Pollig von Mellrichstadt zur Hand ging. Die Uni- versität wurde am I8ten October 1502 zu Wittenberg feierlich eingeweiht und reichlich ausgestattet. Sie ist dis Wiege der Kirchenverbefferung geworden, und vr.luther wurde 1508, wie Melanchthon, einer der Lehrer dersel- den. Bald verdunkelte Wittenberg die leipziger Hoch- schule. In die Unruhen, die 1510 in der Stadt Erfurt

3. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 79

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
79 Thüringen kam auch seit 1405 eine Kopfsteuer auf, unter dem Namen Bär oder Bären. Mit der Gerichts- verfassung ging allmählig eine große Veränderung vor. Das allgemeine thüringische Landgericht zu Mittel- hausen gerieth nach und nach in Abnahme, während das Hofgericht seinen Wirkungskreis vergrößerte. Auch verliehen die Land- und Markgrafen den Städten und ein- zelnen Grundbesitzern häufig die erbliche Gerichtsbarkeit. Die Geistlichen strebten, auch weltliche Sachen vor ihren Gerichtshof zu ziehen, wogegen aber Friedrich der Streit- bare ein päpstliches Privilegium erhielt. Auch die west- phälischen Freigerichte mischten sich in dienechtöpfiege dieser Länder, und achteten der kaiserlichen Verbote dagegen nicht. Um der Streitigkeiten mit ihnen ein Ende zu machen, sah sich F riedrich der Streitbare gendthigt, mit den weft- phälischen Freigerichten selbst in Verbindung zu treten. Die Städte gewannen durch ihren Reichthum und durch die Hilfe, die sie den Fürsten in den Kriegen leiste- ten, immer größeres Gewicht, und die Vereinigung der Handwerker in Zünfte erfolgte immer häufiger. Von den Städten in den drei Wetti nischen Hauptlanden ge- langten besonders drei zu einer vorherrschenden Wichtig- keit. In Meißen war es Dresden, doch kam diese bei Weitem ihren Schwefterftädten in Thüringen und Ofter- land, Erfurt und Leipzig nicht gleich. Dresden wurde lange durch die Nähe von Meißen, Budissin und F reib erg niedergehalten, und hob sich erst unter Heinrich dem Erlauchten und seinem Sohne, Fried- rich dem Kleinen, die daselbst Hof hielten. Schon in der ersten Hälfte des l4ten Jahrhunderts zählte es eine Menge Kirchen und Klöster, und das berühmte Mater- nenhospital, auch die steinerne Brücke soll schon 1319 erbaut sein, doch waren die steinernen Pfeiler damals nur mit Balken verbunden. Dresden lag damals auf dem rechten Elbufer, und was jetzt Alt-Dresden ist, er- hielt erst 1403 Stadt- und Marktrecht. Erfurt, die Hauptstadt von Thüringen, stand unter der Oberhoheit der Landgrafen, während-.die Erz- bischöfe von Mainz die Erbherrn davon waren. Die Streitigkeiten beider wegen ihrer Gerechtsame benutzte die

4. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 90

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
90 durch noch blutiger wurde, daß viele Grafen und Adelige ihre Familienfeindschaften darin ausfechten wollten, und daraus denn so zu sagen ein Krieg Aller gegen Alle ent- stand, wollten die benachbarten Fürsten durch Vermittelung rin Ziel setzen, doch fanden sie lange kein Gehör mit ihren Vorschlägen und die angeknüpftcn Unterhandlungen wurden immer wieder abgebrochen. Endlich gelang es ihnen doch, j. I. 1447 zu Erfurt einen Vergleich zu Stande zu brin- gen, allein er war nicht von langer Dauer. Apel von Vitzthum, der dabei seinen Vortheil fand, wenn die bei- den fürstlichen Brüder mit einander haderten , veruneinigte sie aufs Neue. Den stärksten Anlaß zu abermaligem Zwist gab, daß er den Herzog bewog, ihm fürnoßla, Sulza, Reinftadt und 42,ooo Gülden, alle thüriq gischen Gebiete in Franken, als Koburg, Königsberg, Hild- burg Hausen, Neustadt an der Heyde, Ummer- stadt, Eisfeld, Nodach, Heldburg, Sonneberg u. a. m. abzutreten. Dadurch verletzte Herzog Wilhelm nicht nur die Rechte seiner Gemahlin, deren Witthum auf die fränkischen Lande angewiesen war, sondern beein- trächtigte auch seinen Bruder und dessen Nachkommen, da, wenn er keine männlichen Erben hinterließ, seine Länder an seines Bruders Linie fielen. So weit ging aber schon sein unnatürlicher Haß, daß er um den Bruder zu kränken, dessen heftigsten Widersacher mit des eigenen Stammes Erbgütern bereicherte. Kurfürst Friedrich, der. solche Verschleuderung Wettinischer Stammgüter nicht gesche- hen lassen konnte, griff zu den Waffen, auch Herzog Wil- helm stellte ein beträchtliches Heer ins Feld, und beide Brüder verwüsteten einander ihre Gebiete auf die jammer- vollste Weise. Und wie sie, so thaten auch ihre Lehns- leute und Bundesgenossen. Graf Gü nther von S chw arz- burg verkaufte 1448 an den Kurfürsten die schwarzbur- gische Stadt Königssee; was freilig auch nichts besse- res war, als was Herzog Wilhelm.mit seinen fränki- schen Besitzungen that. Graf Heinrich wollte das nicht dulden, eroberte mit dem herzoglichen Kriegsvolke die Stadt und zerstörte sie bis auf den Grund. Glücklicher war das Städtchen Ilm, welches Heinrich von Schwarzburg gehörte und die Zerstörung von Kön igssec entgelten sollte. /

5. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 134

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
134 bereit, zur evangelischen Lehre überzutretcn, und mit den schweizerischen Protestanten kam 1538 ein Vergleich zu Stande. Dagegen schlossen die vornehmsten katholischen Fürsten, den Kaiser und den römischen König an der Spitze, 1538 zu Nürnberg den sogenannten heiligen Bund, dessen Mitglied auch der Herzog Georg von Sach- sen war. Ein sehr weitläufiger Streit erhob sich, als 1541 der Bischofsstuhl zu Naumburg erledigt wurde. Die Ein- wohner der Stadt und des Bisthums hatten sich langst zur evangelischen Lehre bekannt, dagegen blieben die Domherrn der römischen Kirche zugethan und setzten sich gegen die Neformation in ihrem Stifte. Sie wählten einen katholi- schen Bischof Julius von Pflug, der Kurfürst dagegen setzte den protestantischen Prediger Nicolaus von Ams- dorf zum Bischof ein, gab ihm aber eine bestimmte Ein- nahme und ließ die weltliche Regierung des Stifts durch seine Beamte verwalten. Da das Bisthum zum Reichs- verbande gehörte, wenn es gleich nicht ein völlig reichsun- mittelbares Stift war, so that der Kurfürst allerdings einen unerlaubten Eingriff in die Rechte des Reichs, der sehr großes Aufsehen machte und ihm nicht so ruhig zuge- lassen worden wäre, wenn nicht wegen der Türkengcfahr der römische König Ferdinand hätte trachten müssen, den inneren Frieden in Deutschland zu erhalten. Um die nämliche Zeit Entstand in dem sächsischen Fürstenhause selbst eine Uneinigkeit, die zum großen Scha- den für die Evangelischen auszuschlagen drohte. Der heftige Feind der Neformation, Herzog Georg von Sach- sen, war am löten April 1539 gestorben und sein Bru- der Heinrich, der ihn beerbte, gleichfalls schon am I8ten August 1541. Sein Sohn und Nachfolger, Herzog Mo- ritz, der Eidam Markgraf P h i l i p p s von Hessen, be- kannte sich zwar zu Luthers Lehre, trat aber dem Schmalkaldischen Bunde nicht bei, und bewies gleich anfangs , daß er mit den übrigen Fürsten seiner Glaubens- partei nicht Zusammenhalten würde. Er besaß gemeinschaft- lich mit dem Kurfürsten die Scheinherrschaft über das Stift Meißen. Als nun der Kurfürst eine Türkenfteuer auf die meißnische Stiftsstadt Wurzen ausschrieb und der

6. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 160

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
160 „ioo,ooo Gulden zahlte, dagegen die Auftechterhaltung der Kapitulation von Wittenberg erhielt. Nachdem er auf diese Weise die Kriegsgefahren von seinem Staate abge- wendet, erneuerte er die Erbvereine und Erbverbrü- derungen mit Hessen und Brandenburg, später 1557 auch die Erbvereinigung mit Böhmen, wobei auch die Beförderung des wechselseitigen Handelsverkehrs ausbcdungen wurde. Auf dem Reichstage zu Augsburg 1555, wo der berühmte Religionsfriede geschloffen ward, wurde Kurfürst August, der aber nicht selbst zugegen war, ... zum Kreisoberstenfüc den obersachsischen Kreis erwählt und von da ab ist dieses Amt stets bei Kursachsen ge- blieben. Dieses Amt war hauptsächlich deswegen gestiftet, um dem noch nicht ganz abgestellten Fehdewesen ein Ende zu machen, und recht bald hatte der Kurfürst Gelegenheit, es in Ausübung zu bringen. Die Erben des Bischofs Ni- colaus H. von Meißen, zu denen auch der kurfürstliche Stallmeister von Karlowitz gehörte, befehdeten eines Te- staments wegen den neuen Bischof von Haugwih, ver- brannten mehrere bischöftiche Städte und trieben die Schaf- und Schweineheerden fort. August vermittelte einen Ver- gleich, doch der Bifchof mußte den Schaden tragen und noch 4000 Gulden zahlen, weil der Kurfürst ihm wegen eines abgeschlagenen Tausches von Stolpen und Bischofö- wer d a gegen das Amt Mühlberg feind gewesen seyn soll. Von großer' Bedeutung für Sachsen wurden die gleichzeitig mit vorbemeldeter Fehde ausgebrochenen Grum- bachischen Händel, die später zu einem kurzen Kriege und zu einer nicht unbedeutenden Vergrößerung Kursachsens Ge- legenheit gaben. Der fränkische Ritter Wilhelm von Grumbach war mit dem Bischof von Würzburg, Mel- chior von Zobel in Streitigkeit gerathen und hatte den- selben ermorden lassen. Er wurde deshalb mit der Acht und Aberacht belegt, und nach dem er bei verschiedenen Fürsten Schutz gesucht, fand er endlich 1564 bei dem Her- zoge Johann Friedrich dem Mittlern zu Sachsen Gotha nebst mehreren seiner Anhänger eine Zuflucht. Mit dem Beistände des herzoglichen Kanzlers Brück spiegelte er dem Herzoge die Hoffnungen vor^ daß er mit seinem Bei- stände die Länder und Würden seines Vaters zurückerhalten

7. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 183

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
nigs, mit der er verlobt war, verschmähte, und sich mit der Tochter des Kaiser Ludwig, dez Baiern vermählte. Auch die Bischöfe von Meißen hatten Besitzungen in der Ob er lau sitz, wie dann 1213 Benno Ii. das Stift Bauzen gründete. Einige Güter gehörten unmittelbar zu Böhmen und der Herzog Sobieslaw erbaute 1131 Görlitz. Der größte Theil der Oberlausitz kam durch die Vermählung der böhmischen Prinzessin Bea- trix mit dem Markgrafen Otto Iii. von Branden- burg an die Askanier und war in den görlitzer und bauz en er Kreis eingerheilt. Sie blieb beinahe ein Jahr- hundert lang bei Brandenburg und siel nach dem,Aus« sterben der Askanier 1320 an Böhmen zurück. König Johann ertheilte den sogenànnten Sechsstädten 1337 wichtige Vorrechte, wodurch der Handel und der Wohlstand des Landes befördert wurde. Der Wohlstand des Landes erhob sich noch mehr unter dem väterlich und einsichtsvoll für seine Erblande besorgten Karl Iv., der, wie schon erwähnt, die beiden Lausitzen mit Böhmen vereinigte. Aber eben dieser Vereinigung wegen wurzelte auch die Leib- eigenschaft tiefer und erhielt sich länger als in andern deutschen Ländern. Die Lau sitz en blieben mit B öh- men vereinigt, bis sie in dem Vertrage zu Ollmütz 1479 vom König Wladislaw nebst Schlesien und Mäh- ren an Ungarn abgetreten wurden. Nach dem Tode des Königs Matthias Corvinus 1490 standen Ungarn und Böhmen unter dem Zepter des Königs Wladis- law und nach dessen Tode 1316 bis 1526 unter seinem Sohne Ludwig. Von diesem erbte beide Reiche sein Schwager Ferdinand I. von Oe streich. Dieser versagte den Lausitzern bei der Huldigung die Bestätigung ihrer Freiheiten, die sie endlich 1544 erhielten, nachdem die Stände zu einer Türkensteuer sich hatten bereitwillig finden lassen. Zugleich wurden auch die langwierigen Streitigkeiten entschieden, die zwischen der Ritterschaft und den Städten wegen der Obergerichte, der Vertheilung der Steuern und anderer Angelegenheiten bis dahin stattgefun- den hatten. Die Reformation fand in den Lau sitz en schnel- len Eingang, obgleich die Bischöfe von Brandenburg

8. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 196

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
196 Wilhelm von Brandenburg einen so großen Einfluß auf die Reichsangelegenheiten erlangte, und Sachsen von der ersten Stelle unter den Reichsstandcn verdrängte. Jo- hann Georg !- starb am 8. October 1656, 72 Jahre all. Er hat eine zahlreiche Nachkommenschaft hinterlassen, denn seine zweite Gemahlin gebar ihm 9 Kinder und von diesen erlebte er 51 Enkel und 19 Urenkel. Dreiunddreißigstes Capitel. Kursachsen vom Tode Johann Georgs I. bis zur Erwerbung der polnischen Krone durch Friedrich August 1697. Die Landstände zeigten eine große Bestürzung über das Testament des verstorbenen Kurfürsten, da ihre Ein- willigung dazu nicht verlangt worden war. Zwischen den fürstlichen Brüdern erhoben sich aber sogleich Streitigkeiten wegen Vertheilung der Steuern und Steuerschulden, der Abtretung der schriftsässigen Vasallen und mit dem Herzoge August noch besonders, der das ganze kurfürstliche Thü- ringen für sich verlangte. Diese Irrungen wurden zwar durch einen Hauptvergleich zu Dresden am 21. April 1657 ausgeglichen, doch haben sich von Zeit zu Zeit neue Weiterungen erhoben, die erst mit dem Aussterben aller Ne- benlinien ein Ende nahmen; doch hatte der Kurfürst wenig- stens die Oberlandeshoheit gerettet. Im Jahr 1659 siel nach dem Tode des letzten Grafen die Grafschaft Barby an den Herzog August, die Landeshoheit behielt sich aber der Kurfürst vor. 1600 wurde die Theilung der Graf- schaft Henneberg vollzogen und dem Herzog Moritz von Sachsen - Zeiz zugewiesen. Er erhielt dst Aemter Schleußingen, Suhl, Benshausen, K ü n d o r f und einige Güter. Die Berg - und Salzwerke und die Reichsstimme blieben gemeinschaftlich. Die ernestinische Linie verzichtete gleichzeitig auf die Wiedereinlöfung der vier assecurirten Aemter, der Kurfürst dagegen auf die noch rückständigen gothaischen Executionskosten.

9. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 260

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
260 sich mehrentheils von Frankfurt an der Oder nach Leip- zig wandten. Noch mehr hob sich der Handel dieser Stadt seit dem französischen Kriege von" 1792, so daß es Messen gab, auf denen für 56 bis 60 Millionen Thlr. Waaren eingeführt wurden. Von großer Wichtigkeit war die L ei p zig er Büchcrmesse, die während Friedrich August's Regierung eine immer größere Ausbreitung ge- wann. Nicht blos alle deutschen Buchhandlungen, son- dern auch Schweizer, Holländer, Dänen, Russen, Franzosen. Engländer bezogen den Leipziger Büchermarkt, oder wählten sich aus den Leipziger Buchhandlungen ihre Geschäftsträger und Leipzig behaup- tete sich mit immer steigender Wichtigkeit als der einzige allgemeine europäische Büchermarkt. Von Seiten der Re- gierung wurde alles Mögliche gethan, nun diesen Haupt- zweig des Handels^ zu begünstigen. Kein Nachdruck wurde im Umfange der sächsischen Lande gestattet; selbst kein fremder Nachdruck durfte in Leipzig verkauft werden, und eine Deputation von drei sächsischen und 6 auswärtigen Buchhändlern sollte Gutachten zur Beförder- ung des Buchhandels und Entscheidungen in Streitigkeiten über Büchersachen geben. Den Ruhm, den die Sachsen seit der Reformation genossen, zu den gebildetsten Stämmen Deutschlands zu gehören, haben sie auch unter Friedrich August's Regierung nicht verloren, da dieser einsichtsvolle Fürst die Grundlage aller Volksbildung, Kirche und Schule seiner vorzüglichsten Sorge widmete, wobei ihm sein abweichen- des Glaubensbekenntniß kein Hinderniß war. Daß er den Katholiken gleiche Rechte mit den Lutheranern zugestand war in dem Posen er Frieden vorgcschriebrn, mit Prose- lytenmacherei hat er selbst sich nie befaßt, noch solche begünstigt; dagegen wurde für eine zeitgemäße Verbesser- ung des protestantischen Gottesdienstes gesorgt, durch völ- lige Abschaffung des Erorcismus, verbesserte Kirchen- gebete, Einführung eines neuen Gesangbuches 1793 und Anordnung der allgemeinen Beichte. Auch in den Zeiten, wo überall über den Verfall der Religion geklagt wurde, war in Sachsen weniger als in andern Ländern Ursache dazu vorhanden, denn noch immer waren hier die Kirchen

10. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 48

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
i - ' 48 der Zügellosigkeit des Adels einen Damm entgegen und er- leichterte den^ Landgrafen die Bändigung der Landherrn. Unter den Städten war Erfurt die wichtigste und gelangte schon früh zu großem Rcichthum und großer Macht. Diese Stadt hatte ihr frühes und schnelles Gedeihen ihrer Lage in der Mitte Thüringens, ihrem kirchlichen Zusammen- hang mit Mai n z und ihrer frühen Befestigung als ältester Hofsitz der thüringischen Fürsten zu danken. Des Han- dels wegen ließen sich viele Niederländer und Friesen darin nieder, aber auch viele Juden. Da die Oberherr- schaft zwischen dem Erzbischof von Mainz und dem Land- grafen von Thüringen als Schutzherrn getheilt war, so gab es zwischen den Erzbischöfen und den Landgrafen un- aufhörliche Streitigkeiten wegen der grundherrlichen Rechte, welche die Stadt klug benutzte, sich immer größere Gerecht- samen zu erwerben, doch sich vollständig rcichsfrei zu ma- chen, wollte ihr nie gelingen, und erst um die Mitte des I3ten Jahrhunderts erhielt sie ihren eigenen Stadtmagistrat. Außer- dem waren noch Eisenach, Gotha, Weißen fee, K reuz- burg, Arnstadt und Ohrdrufs angesehene Städte. Eine ganz von dem Landesherrn unabhängige Verfaffung hatte in Thüringen keine Stadt. Gewöhnlich wurde der Vogt oder Schultheiß von dem Landesherrn gesetzt; ihm standen die von den Bürgern gewählten Schöppen zur Seite. Die Stadtfchöppen von Eisenach erhielten ihrer gerechten Urtheile wegen ein solches Ansehen, daß ihre Aussprüche durch ganz Thüringen galten. Sie sprachen nach dem allgemeinen Sachsenrechte und trugen ihre Rechtsgrundsätze, gleich den Magdeburgern, unter dem Namen des Eisenacher Weichbildes zusämmen. Die Leibeigenschaft hörte in den thüringischen Städten im I2ten Jahrhundert völlig auf, auch auf dem Lande verringerte sie sich sehr, da es viele aus Flandern, F r i e s l a n d und vom R Hein herbeigezogene Ansiedler gab, die als freie Männer den Landbau betrieben, viele Grundherrn auch, um sich ein Verdienst im Himmel da- durch zu erwerben, ihren Leibeigenen die Freiheit gaben. Die Landgrafen hielten ihren Hofhalt meistens auf der Wartburg. Da sie sehr reiche Stammgüter besaßen, die ihnen sehr große Einkünfte abwarfen, so hielten sie
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